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   KG, 05.01.2000 - Kart Verg 11/99   

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https://dejure.org/2000,7380
KG, 05.01.2000 - Kart Verg 11/99 (https://dejure.org/2000,7380)
KG, Entscheidung vom 05.01.2000 - Kart Verg 11/99 (https://dejure.org/2000,7380)
KG, Entscheidung vom 05. Januar 2000 - Kart Verg 11/99 (https://dejure.org/2000,7380)
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Volltextveröffentlichungen (4)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • Thüringer Oberlandesgericht (Leitsatz)

    Ausschreibungsmängel

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Leitsatz)

    Wiederholung des Vergabeverfahrens; Bemessung der Ausführungsfrist; Vorgabe von bestimmten Materialien; Nennung des Vorlieferanten.)

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BauR 2000, 1579
 
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Wird zitiert von ... (9)

  • OLG Düsseldorf, 18.10.2000 - Verg 3/00

    Zulässigkeit des Verhandlungsverfahrens bei der Vergabe von Aufträgen für

    Es ist einem Unternehmen im allgemeinen nicht zumutbar, sich unter den von ihm für vergaberechtswidrig gehaltenen Bedingungen mit einem Angebot am Vergabeverfahren zu beteiligen, so daß die Antragsbefugnis nicht von einer (technisch und kalkulatorisch an sich möglichen) Angebotsabgabe abhängig gemacht werden darf (vgl. Kammergericht, Beschluß vom 5.1.2000 - KartVerg 11/99).
  • OLG Düsseldorf, 17.04.2008 - Verg 15/08

    Gesetzliche Krankenkassen als öffentliche Auftraggeber - Antrag auf

    Im Übrigen weist auch die Kommentarliteratur den §§ 12 und 14 VOL/A überwiegend einen bieterschützenden Charakter zu (vgl. Hausmann in Kulartz/Marx/Portz/Prieß, Kommentar zur VOL/A, § 14 Rn. 30; Müller-Wrede in ders., VOL/A, 2. Aufl., § 14 Rn. 22; Lux in Müller-Wrede, VOL/A, § 12 Rn. 32; Raufeisen in Willenbruch/Bischoff, Kompaktkommentar Vergaberecht, S. 497, 503; Kraus/Stolz, Bauvergaberecht, S. 80, unter Hinweis auf KG, Beschl. v. 5.1.2000 - KartVerg 11/99, BauR 2000, 1579 zur bieterschützenden Natur einer Festlegung von Ausführungsfristen; a.A. Vavra in Kulartz/Marx/Portz/ Prieß, Kommentar zur VOL/A, § 12 Rn. 12).
  • OLG Düsseldorf, 09.07.2003 - Verg 26/03

    Antragsbefugnis und technische Leistungsfähigkeit eines Bieters

    Einzubeziehen sind vielmehr darüber hinaus auch alle diejenigen Fallgestaltungen, in denen der antragstellenden Partei zwar an sich eine Angebotsabgabe möglich gewesen wäre, sich aber bei verständiger Betrachtung die Ausarbeitung eines Angebots angesichts der reklamierten - und als zutreffend zu unterstellenden - Beanstandungen des Vergabeverfahrens als ein nutzloser Aufwand darstellen würde (Senat, NZBau 2001, 155, 157; Beschluss vom 20.11.2001 - Verg 40/01; ebenso: KG, BauR 2000, 1579, 1580).
  • OLG Stuttgart, 04.11.2002 - 2 Verg 4/02

    Öffentliche Ausschreibung einer Spielbankkonzession in Baden-Württemberg:

    Zwar kann in Fällen, in denen aufgrund des gerügten Vergabeverstoßes bereits keine verlässliche Kalkulation möglich ist, im Rahmen des § 107, Abs. 2 S. 2 GWB kein konkreter Vortrag zur hypothetischen Kausalität und erst Recht keine exakte Schadenersatzberechnung durch die Ermittlung eines fiktiven Angebotes verlangt werden (vgl. dazu etwa OLG Düsseldorf NZBau 2001, 156, 157; OLG Koblenz NZBau 2000, 445, 446; KG BauR 2000, 1579).

    Auf der Grundlage des von ihm behaupteten Vergabeverstoßes, wonach er bereits die Ausschreibungsunterlagen nicht erhalten hat, hätte er im Rahmen des § 107 Abs. 2 S. 2 GWB jedenfalls aufzeigen müssen, welche unternehmerische Tätigkeit er nach Erhalt der Ausschreibungsunterlagen entfalten wollte (vgl. auch Jaeger NZBau 2001, 289, 291 f.; OLG Düsseldorf NZBau 2001, 155, 157; KG BauR 2000, 1579, 1580; OLG Koblenz, NZBau 2000, 445, 446; OLG Rostock VergabeR 2002, 193).

  • OLG Naumburg, 16.09.2002 - 1 Verg 2/02

    Voraussetzungen der Aufhebung einer Ausschreibung im Nachprüfungsverfahren

    Als Verstoß gegen das Transparenzgebot im Vergabeverfahren sieht der Senat auch das Verlangen der Verbände nach der Ausfüllung des umfangreichen Fragebogens am 01./02. Oktober 2001 an, ohne dass den Bietern mitgeteilt wurde oder es für sie sonst durchschaubar war, welche Bedeutung diese zusätzlichen Auskünfte für das Vergabeergebnis haben (vgl. auch KG BauR 2000, 1579, 1581).
  • OLG Düsseldorf, 12.10.2011 - Verg 74/11

    Zulässigkeit von Anforderungen an die Qualifikation des Auftragnehmers von

    Es ist einem Unternehmen im Allgemeinen nicht zumutbar, sich unter den von ihm als vergaberechtswidrig gerügten Bedingungen mit einem Angebot am Vergabeverfahren zu beteiligen, so dass die Antragsbefugnis nicht von einer (technisch und kalkulatorisch an sich möglichen) Angebotsabgabe abhängig gemacht werden darf (vgl. KG, Beschl. v. 05.01.2000, BauR 2000, 1579; OLG Düsseldorf, Beschl. v. 18.10.2000 - Verg 3/00, NZBau 2001, 155, 157 und seither ständige Rspr. des Senats).
  • VK Brandenburg, 30.09.2008 - VK 30/08

    Übertragung des Vergabeverfahrensrisikos auf Bieter ist unzulässig!

    Diese Festlegung des Auftraggebers verstößt gegen § 11 Nr. 1 Abs. 3 VOB/A, der zugunsten der Antragstellerin bieterschützende Wirkung entfaltet (vgl. Heiermann/Riedl/Rusam, Handkommentar zur VOB, 11. A., § 11 Rn. 4; OLG Düsseldorf, Beschluss vom 28. Februar 2002 - Verg 40/01; KG Berlin, Beschluss vom 5. Januar 2000 - Kart Verg 11/99; 1. VK Bund, Beschluss vom 15. September 1999 - VK 1-19/99).
  • VK Hessen, 22.10.2021 - 69d-VK-17/20
    Der Antragsteller dokumentiert sein Interesse am Auftrag in solchen Fällen hinreichend durch vorprozessuale Rüge (§ 160 Abs. 3 GWB) und den anschließenden Nachprüfungsantrag (Vgl. OLG Düsseldorf Beschl. v. 18.10.2000 - Verg 3/00, NZBau 2001, 155 (157); Beschl. v. 8.9.2004 - VII-Verg 38/04, NZBau 2004, 688; KG Beschl. v. 5.1.2000 - Kart Verg 11/99, BeckRS 2008, 12116 = BauR 2000, 1579 (1580); BayObLG Beschl. v. 4.2.2003 - Verg 31/02, BeckRS 2003, 2434 = VergabeR 2003, 345; Dicks in: Ziekow/Völlink, Vergaberecht, 4. Aufl. 2020, GWB § 160 Rn. 12).
  • VK Bremen, 03.11.2000 - VK 3/00

    Energiespar-Contracting: Vergabe nach VOB/A oder VOL/A?

    Neben anderen (z. B. Vorinstanz: VK Rheinland-Pfalz vom 15.02.2000) hat in jüngster Zeit auch das Kammergericht entschieden (05.01.2000, KartVerg 11/99), dass ein Angebot von einem Bieter nicht verlangt werden könne, wenn er dieses Angebot aus Gründen einer zu ungewissen Risikolast gerade nicht abgeben wolle.
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